ILB Individuelle Lernbegleitung

Handreichung für Schüler/innen und Eltern
Wie komme ich zu ILB-Stunden?

Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems (§ 19 Abs. 3a SchUG) oder zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar ab der 10. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule (§ 19a Abs. 1 SchUG). Frühgewarnt wird unverzüglich, sobald die Leistungen der Schülerin/des Schülers aufgrund der bisher erbrachten Leistungen in einem Gegenstand mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären. Die ILB kann somit jederzeit in Anspruch genommen werden.

  • Im Rahmen des Frühwarngesprächs (§ 19 Abs. 3a SchUG) kann sich die Schülerin/der Schüler freiwillig für die ILB als Unterstützungsmaßnahme entscheiden, sofern diese von der unterrichtenden Lehrperson UND von der Schülerin/vom Schüler als zweckmäßig erachtet wird.
  • Nach der Entscheidung FÜR die ILB findet der erste Kontakt zwischen der potentiellen Lernbegleiterin/dem potentiellen Lernbegleiter und der Schülerin/dem Schüler statt (§ 55c Abs. 2 SchUG). 
  • Die Betrauung erfolgt schließlich – nach Beratung mit Klassenvorständin/Klassenvorstand oder Jahrgangsvorständin/Jahrgangsvorstand – durch die Schulleitung bzw. durch die Abteilungsvorstände (§ 55c Abs. 1 SchUG).
  • In der Regel betreut eine Lernbegleiterin/ein Lernbegleiter eine Schülerin/einen Schüler pro ILB-Stunde (bei gleichen Lernvoraussetzungen der Schüler/innen können pro Stunde fallweise auch bis zu drei Schüler/innen betreut werden). 
  • Nach der schriftlichen Vereinbarung übernimmt die betraute Lehrperson ihre Aufgabe und die Phase der ILB beginnt. Die Dauer der Begleitung wird individuell nach Bedarf der Schülerin/des Schülers festgelegt, wobei im Durchschnitt von einem ILB-Prozess von sechs bis acht Wochen ausgegangen werden kann.
  • Die Begleitung endet bei Erreichung der Zielvereinbarung (z.B. bei einer positiven Semesternote in dem Gegenstand, in dem frühgewarnt wurde). Sie kann aber auch sowohl von der Lernbegleiterin/vom Lernbegleiter als auch von der/vom Lernenden wegen zu erwartender Erfolglosigkeit vorzeitig beendet werden (beispielsweise wenn die Schülerin/der Schüler die vereinbarten Termine nicht einhält oder die/der Lernende selbst diese Unterstützungsmaßnahme nicht mehr in Anspruch nehmen möchte). 

Es ist empfehlenswert,

  • dass die ILB von einer fachfremden und wenn zweckmäßig auch von einer »klassenfremden« Lehrperson übernommen wird. Denn für die Entwicklung von Lösungen ist ein vorurteilsfreier Außenblick notwendig.
  • für die ILB eine sehr frühe oder eine sehr späte Stunde zu vermeiden, da die Konzentrationsfähigkeit der Lernenden zu diesen Zeiten in der Regel eher eingeschränkt gegeben ist. 

Liste der ILB-Lehrpersonen an der HTL Rankweil

Flyer zur NOST (neue Oberstufe) des Bundesministeriums für Bildung

Bundesministerium für Bildung

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