Datenschutz

Datenschutz an Schulen

Alle Informationen zum Datenschutz an unserer Schule finden Sie hier:

Datenschutzinformation gemäß Art. 12ff DSGVO im Rahmen der Schulverwaltung an österreichischen Schulen gemäß Art. 14 B-VG

 

 

 

 

Internet-Policy / Saferinternet Regeln

Die fortlaufende Digitalisierung und die daraus folgende verstärkte Nutzung digitaler Geräte und Medien im Schulalltag benötigen einheitliche Richtlinien. Die unten angeführten Punkte sind allgemein gültig und bieten den entsprechenden Leitfaden für unsere Schule.

1. Umgangsform – Basis für den Umgang miteinander in der Schule – on- und offline – ist gegenseitiger Respekt.

2. Gefährdende Inhalte – Das Nutzen und Verbreiten von illegalen oder für die Schülerinnen und Schüler ungeeigneten Inhalten ist in der Schule untersagt. Dazu zählen (kinder-)pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende radikalisierende oder extremistische Inhalte sowie Inhalte, die dem Verbotsgesetz unterliegen.

3. Betrieb – Die Internetnutzung darf den Betrieb in der Schule nicht beeinträchtigen oder negativ beeinflussen und auch nicht dem Ansehen der Schule/Klasse schaden.

4. Urheberrechte – Urheberrechtlich geschütztes Material (Musik, Filme, Programme, Fotos …) darf, ohne die Zustimmung der Urheberinnen und Urheber in der Schule nicht genutzt werden. Auch der Download von Dateien für private Zwecke über das Schulnetzwerk ist nicht erlaubt.

5. Persönliche Daten – Persönliche und personenbezogene Daten dürfen nicht im Internet ohne Einwilligung der betreffenden Person veröffentlicht werden.

6. Medien – Es dürfen nur Fotos und Videos von Personen aufgenommen und im Internet veröffentlicht werden, wenn die Abgebildeten zustimmen. Keinesfalls darf die Situation für die Abgebildeten nachteilig sein, sie bloßstellen oder herabsetzen. Die Datenschutzrichtlinien müssen eingehalten werden.

7. Plagiatsgefahr – Werden Internet-Inhalte für Referate, Hausübungen, Abschlussarbeiten, o.ä. verwendet, müssen die betreffenden Passagen gekennzeichnet und mit einer entsprechenden Quellenangabe versehen werden. Hier ist dem Urheberrecht Folge zu leisten und vorzugsweise mit Creative Commons Inhalten zu arbeiten.

8. Wartung – Der Virenschutz auf eigenen Laptops, Tablets o.ä., die in das Schulnetz eingebunden sind, muss regelmäßig aktualisiert werden. Auch regelmäßige System-Updates sind durchzuführen.

9. Mobile Geräte – Die Mitnahme von Mobiltelefonen und Smartphones ist möglich. Diese müssen jedoch während des Aufenthalts im Schulbereich stumm geschaltet sein.

10. Digitale Medien im Unterricht – Die Verwendung von Laptops oder Tablets im Unterricht und in den Studierzeiten ist für Unterrichtszwecke nach Erlaubnis durch die jeweilige Lehrkraft gestattet, ebenso ist die Verwendung in der unterrichtsfreien Zeit am Nachmittag erlaubt.

11. Cybermobbing – sämtliche Formen von Cybermobbing sind verboten, u.a. das Versenden von gemeinen oder beleidigenden E-Mails, SMS, WhatsApp, etc., sowie das Posten von gemeinen oder beleidigenden Bemerkungen, Fotos oder Videoclips in Chatrooms, auf Websites und in sozialen Netzwerken, sowie das das Tätigen von gemeinen oder beleidigenden Anrufen. Seit 1.1. 2016 ist Cybermobbing als eigener Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert (§ 107c StGB "Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems") und somit auch strafrechtlich relevant.

12. Zugangsdaten – Die Zugangsdaten zum Schulnetz bzw. zu etwaigen Lernplattformen dürfen nicht weitergegeben werden und müssen adäquat und geschützt aufbewahrt werden.

13. Zuwiderhandeln – Bei Zuwiderhandeln kann ein Sperren des jeweiligen Zuganges zum Schulnetzwerk erfolgen. Beim Downloaden illegaler Software behält sich die Schule rechtliche Schritte und gesetzlich vorgesehene Erziehungsmittel vor. Grundsätzlich gilt, dass der Internetzugang der Schule nur für schulbezogene Zwecke und nicht für private Anwendungen genutzt werden soll.

14. Verstoß – Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung werden die gesetzlich vorgesehenen Erziehungsmittel angewendet.

15. Weiterleitung – Bei einer Gesetzesverletzung müssen die Verbindungsdaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Die Punkte 1 bis 8 entsprechen den empfohlenen Richtlinien von Safer Internet (www.saferinternet.at) und wurden im Wesentlichen übernommen (Stand: 14.02.2021).

Hier finden Sie die Internet-Policy als pdf.

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