Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems (§ 19 Abs. 3a SchUG) oder zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar ab der 10. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule (§ 19a Abs. 1 SchUG). Frühgewarnt wird unverzüglich, sobald die Leistungen der Schülerin/des Schülers aufgrund der bisher erbrachten Leistungen in einem Gegenstand mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären. Die ILB kann somit jederzeit in Anspruch genommen werden.
Es ist empfehlenswert,
Liste der ILB-Lehrpersonen an der HTL Rankweil
Flyer zur NOST (neue Oberstufe) des Bundesministeriums für Bildung